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    Geschäftsordnung

    Geschäftsordnung der Ausländischen Studierendenvertretung (ASV) der Universität Münster vom 17.12.2003 1.Teil: Konstituierende Sitzung § 1 Konstituierung – Die ASV muss nach §18 ihrer Wahlordnung spätestens am 28.Tag nach dem letzten Wahltag zur konstituierenden Sitzung zusammentreten. – Die Einberufung zur konstituierenden Sitzung erfolgt durch die/den WahlleiterIn des Zentralen Wahlausschusses (ZWA). – Erster Tagesordnungspunkt ist die Wahl der/des Vorsitzenden. – Die/Der WahlleiterIn des ZWA leitet die Sitzung bis zur Wahl der/des neuen Vorsitzenden der ASV. – Der neugewählte Vorsitzende übernimmt nach seiner Wahl unverzüglich die Geschäfte. 2.Teil: Zusammentreten und Einberufung § 2 Zusammentreten und Einberufung 1. Die ASV soll während der Vorlesungszeit monatlich zusammentreten. Sie tritt mindestens alle 2 Monate zusammen. 2.…

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    Finanzielle Unterstützung

    Wir, als ASV-Team,  können eure Projekte finanziell unterstützen, wenn sie für die (ausländischen) Studierende gedacht sind. Dafür müssen Sie unser Antragsformular ausfüllen und es uns per Email oder Post zurückschicken. Wir versuchen uns schnell mit unserer Entscheidung zu melden. Falls wir noch mehr Zeit brauchen würden, würden wir Euch es kommunizieren. Wenn Ihr Fragen über die Modalitäten der finanziellen Unterstützung oder/und über das Antragsformular habt, schreibt uns gerne eine Mail!  

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    Korrekturhilfe

    Das ASV-Team bietet selbt keine Korrekturhilfe, sondern vermittelt Anfragen und Angebote zwischen den ausländischen Studierenden, die eine Korrekturhilfe brauchen, und dem Verein „Erfahrung Teilen – Initiative des Studiums im Alter“, die diese Korrekturhilfe anbieten. Falls Ihr eine Korrektur braucht, sei es für Hausarbeit, Bachelor- oder Masterarbeit, könnt Ihr dann uns eine Mail schreiben oder Euch (frühzeitig! bzw. schon ein paar Wochen vor dem Abgabedatum) auf dieser Webseite anmelden.    

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    Rechtsberatung

    Das Rechtsberatungsangebot des AStA ist kostenlos. Die Beratungsschwerpunkte liegen im Miet-, Unterhalts-, Prüfungs- und Arbeitsrecht. Die Rechtsberatung findet zurzeit nur telefonisch statt. Weitere Informationen findet ihr im unteren Link.

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    Beratung

      Wenn Ihr Fragen und Probleme habt – sei es sprachlicher, finanzieller, rechtlicher und sonstiger Art -, versuchen wir Euch durch unsere Erfahrungen und Kontakte mit den Behörden und der Uni bei der Lösung dieser Probleme zu helfen. Die ASV ist für Eure Fragen rund um das Leben und Studieren in Münster täglich erreichbar. Sollten wir Eure Fragen nicht beantworten können, werden wir Euch an die richtigen Ansprechpartner_Innen verweisen. Ihr könnt uns anrufen, Mail schreiben oder noch beim Büro während der Sprechstunden vorbeischauen. Natürlich können wir auch Termine außer unseren Sprechzeiten vereinbaren: dafür schreibt uns eine Mail! Wenn ihr jemanden im Ausland kennt, der/die in Münster studieren will, bieten wir…

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    Unsere Service

    Außer die Sprechstunden bietet die ASV andere Sevices und/oder macht Euch aufmerksam auf Services der Uni, die Euch helfen können.

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    Über uns

    Über die ASV der WWU Münster   Die Ausländische Studierendenvertretung (ASV) ist das Interessenvertretungsorgan aller nichtdeutschen Studierenden (ausländischen und staatenlosen Studierenden sowie der Studierenden mit Migrationshintergrund) der Westfälische Wilhelms-Universität (WWU). Das ASV-Referat ist ein Organ des Allgemeine Studierendenausschusses (AStA), ist jedoch innerhalb des AStAs autonom. Die 15 ASV-Referent_Innen werden von ausländischen Studierenden jährlich gewählt. Davon werden 5 Referent_Innen im Vorstand gewählt. Die ASV repräsentiert seit 1971 die Interessen der etwa 4000 ausländischen Studierenden an der WWU und hat seitdem verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Die ASV hat sich zum Ziel gesetzt, die rechtliche, ökonomische, gesellschaftliche, soziale und kulturelle Situation der ausländischen Studierenden zu verbessern und deren Benachteiligung zu bekämpfen. Ein weiteres…