Im Rahmen der Satzung der Studierendenschaft nehmen die ausländischen Studierenden an der Selbstverwaltung der Studierendenschaft teil. Die ausländischen Studierenden wählen jährlich parallel zu den Studierendenparlament- und Fachschaftsvertretungswahlen eine Ausländervertretung.
Jede/r an der WWU immatrikulierte ausländische Studierende hat das aktive und passive Wahlrecht. Die ASV besteht aus mindestens 7 und höchstens 15 Mitgliedern.