Geschäftsordnung der Ausländischen Studierendenvertretung (ASV) der Universität Münster vom 17.12.2003
§ 1 Konstituierung 1. Die ASV muss nach §18 ihrer Wahlordnung spätestens am 28.Tag nach dem letzten Wahltag zur konstituierenden Sitzung zusammentreten.
§ 2 Zusammentreten und Einberufung 1. Die ASV soll während der Vorlesungszeit monatlich zusammentreten. Sie tritt mindestens alle 2 Monate zusammen.
§ 3 Öffentlichkeit 1. Die Sitzungen der ASV sind in der Regel öffentlich. Aufgrund eines entsprechenden Antrages kann mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder in geheimer Abstimmung die Öffentlichkeit für einzelne Gegenstände oder für die ganze Sitzung ausgeschlossen werden. Über den diesbezüglichen Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden. In Personalangelegenheiten ist die Öffentlichkeit stets ausgeschlossen. 4.Teil: Durchführung der Sitzungen § 4 Beschlussfähigkeit Die ASV ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mit-glieder anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit gilt so lange als gegeben, bis auf Antrag eines Mitglieds die Beschlussunfähigkeit formell festgestellt wird. § 5 Tagesordnungen 1. Zu Beginn einer jeden Sitzung ist über die Aufnahme der vorliegenden Dringlichkeitsanträge in die Tagesordnung abzustimmen und danach die Tagesordnung endgültig festzulegen. § 6 Anträge und Anfragen 1. Alle Mitglieder der Ausländischen Studierendenvertretung sind berechtigt, Anträge an die ASV zu stellen. Solche Anträge sind in zweifacher Ausfertigung mindestens 6 Tage vor der nächsten Sitzung bei der/dem Vorsitzenden der ASV schriftlich einzureichen. § 7 Beratung 1. Rederecht haben alle Mitglieder der ASV und die/der AStA-Vorsitzende. Die ReferentInnen des AStA und alle anderen studentischen VertreterInnen haben nur Rederecht, soweit Fragen aus ihrem Sachgebiet behandelt werden. Anderen Personen kann die ASV durch Mehrheitsentscheidung Rederecht erteilen. § 8 Lesung 1. Die Beratung und Abstimmung von Anträgen der Tagesordnung erfolgt in drei Lesun-gen. Auf Beschluss der ASV kann die/der DiskussionsleiterIn von dieser Regelung ab-weichen. § 9 Abstimmungen/Beschlussfassung 1. Die Abstimmung findet statt durch Handaufheben. § 10 Wahlen 1. Wahlen sind geheim. 5.Teil: Organe der ASV § 11 Vorsitz 1. Die/Der Vorsitzende wird nach §10 gewählt. § 12 Diskussionsleitung 1. Die/Der DiskussionsleiterIn hat das Recht § 13 Protokollführung 1. Die ASV bestimmt für jede Sitzung eineN ProtokollführerIn. § 14 Ausschüsse 1. Ausschüsse bestehen aus einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern. Die/Der von der ASV gewählte ReferentIn leitet die Arbeit und ist die/der SprecherIn des Ausschusses. 6.Teil: Handhabung der Geschäftsordnung § 15 Auslegung, Abweichung 1. Ist in einer Sitzung strittig, wie eine Bestimmung dieser Geschäftsordnung auszulegen oder wie eine Lücke zu schließen ist, so kann die Auslegungsfrage für die laufende Sitzung durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden entschieden werden. 7.Teil: Schlussbestimmungen § 16 Änderungen Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen der Mehrheit von 2/3 der gewählten Mitglieder der ASV. § 17 Schlussbestimmungen 1. Diese Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach ihrem Beschluss durch die ASV am 17.12.2003 in Kraft.
|
||
|
Copyright für Ausländische Studierendenvertretung der Universität Münster "ASV" .